Bundesrat regelt die Umsetzung der FABI-Vorlage
Bern, 14.10.2015 - Die von Volk und Ständen gutgeheissene Vorlage betreffend "Finanzierung und Ausbau der Bahninfrastruktur" (FABI) ist mit neuen Planungsprozessen und Finanzierungszuständigkeiten verbunden. Dazu müssen verschiedene Verordnungen angepasst werden. Geregelt wird beispielsweise der Verteilschlüssel für den Finanzierungsbeitrag der Kantone. Der Bundesrat hat die revidierten Verordnungen heute verabschiedet. Sie werden zusammen mit der Verfassungsbestimmung und den angepassten Bundesgesetzen per Anfang 2016 in Kraft treten.