Zum Hauptinhalt springen

Veröffentlicht am 8. Oktober 2015

Bundesrat beschliesst weitere Revision der Stilllegungs- und Entsorgungsfondsverordnung

Bern, 8.10.2015 - Der Bundesrat hat eine weitere Revision der Stilllegungs- und Entsorgungsfondsverordnung (SEFV) beschlossen. Die Revision umfasst insbesondere Änderungen der Governance-Regeln. Der Bundesrat hatte bereits per 1. Januar 2015 eine erste Revision der SEFV in Kraft gesetzt, die eine Anpassung der Berechnungsgrundlagen für die von den Kernanlagenbetreibern in die Fonds einzuzahlenden Beiträge sowie die Einführung eines Sicherheitszuschlags von 30% beinhaltete. Die revidierte SEFV tritt am 1. Januar 2016 in Kraft.