Entsorgung hochaktiver Abfälle in der Schweiz technisch machbar
Bern, 28.6.2006 - Abgebrannte Brennelemente, verglaste hochaktive Abfälle und langlebige mittelaktive Abfälle aus Kernkraftwerken können in der Schweiz entsorgt werden. Die technische Machbarkeit wird im so genannten Entsorgungsnachweis festgelegt. In seiner heutigen Sitzung hat der Bundesrat bestätigt, dass dieser Nachweis erbracht ist. Gleichzeitig lehnt er die Fokussierung weiterer Untersuchungen auf das Wirtgestein Opalinuston im potenziellen Standortgebiet im Zürcher Weinland ab. Die Suche nach einem konkreten Standort erfolgt im Rahmen des Sachplans Geologische Tiefenlager.