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Veröffentlicht am 12. August 2015

Sanktionen gegenüber Südsudan

Bern, 12.8.2015 - Der Bundesrat hat am 12. August 2015 Zwangsmassnahmen gegenüber der Republik Südsudan erlassen. Damit setzt der Bundesrat die vom UNO-Sicherheitsrat mit Resolution 2206 (2015) beschlossenen Sanktionen in das schweizerische Recht um. Zusätzlich erliess der Bundesrat ein Rüstungsgüterembargo gegenüber Südsudan. Die entsprechende Verordnung tritt am 12. August 2015 um 18:00 Uhr in Kraft.