Bundesrat beschliesst raschere Rückerstattung des Netzzuschlags an stromintensive Unternehmen
Bern, 13.5.2015 - Ab dem 1. Juni 2015 können sich stromintensive Unternehmen den Zuschlag auf die Übertragungskosten der Hochspannungsnetze zur Förderung von Strom aus erneuerbaren Energien monatlich zurückerstatten lassen. Dies hat der Bundesrat heute in einer Revision der Energieverordnung (EnV) festgelegt. Weitere Änderungen der EnV betreffen das Verfahren bei der Entschädigung für Sanierungsmassnahmen bei Wasserkraftwerken, die abgesicherten Kosten bei der Risikoabsicherung für Geothermieanlagen sowie die Anforderungen an die Energieeffizienz und an das Inverkehrbringen von Leistungstransformatoren (siehe Kasten).