Berufliche Vorsorge: Studie untersucht Pensionierungsverluste
Bern, 24.3.2015 - Der gesetzlich vorgeschriebene Mindestumwandlungssatz von 6,8 Prozent in der obligatorischen beruflichen Vorsorge verursacht den Vorsorgeeinrichtungen wegen der steigenden Lebenserwartung und den tiefen Anlagerenditen erhebliche Pensionierungsverluste. Diese führen zu einer systemfremden Umverteilung in der zweiten Säule. Das zeigt exemplarisch eine Studie im Auftrag des Bundesamtes für Sozialversicherungen, in der die Mechanismen und Auswirkungen der Pensionierungsverluste bei 27 ausgewählten Pensionskassen untersucht wurden.