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Veröffentlicht am 17. Dezember 2014

Bundesrat schafft den rechtlichen Rahmen für eine Karenzfristregelung bei Austritten aus Leitungsorganen

Bern, 17.12.2014 - Bis Ende 2015 werden die rechtlichen Grundlagen geschaffen, damit mit Mitgliedern von Leitungsorganen der dezentralen Bundesverwaltung sowie Mitgliedern ausserparlamentarischer Kommissionen eine Karenzfrist vereinbart werden kann, während der sie nach dem Austritt bestimmte Aufgaben nicht übernehmen dürfen, Das hat der Bundesrat an seiner heutigen Sitzung beschlossen.