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Veröffentlicht am 22. Oktober 2014

DNA-Profile für die Strafverfolgung: Verordnungsrecht wird aktualisiert

Bern, 22.10.2014 - Vor bald 15 Jahren wurde der Abgleich von DNA-Profilen für die Täteridentifikation durch die Strafverfolgungsbehörden eingeführt. Heute ist die Strafverfolgung ohne die effiziente und zuverlässige Unterstützung durch dieses Instrument undenkbar. Der Bundesrat hat am Mittwoch mit einer Teilrevision der DNA-Profil-Verordnung die Voraussetzungen dafür geschaffen, dass diese kriminaltechnische Unterstützung auch künftig auf dem neuesten technischen Stand erfolgen kann. Gleichzeitig dazu hat die Vorsteherin des Eidgenössischen Justiz- und Polizeidepartements (EJPD), Simonetta Sommaruga, die Totalrevision der DNA-Analyselabor-Verordnung EJPD genehmigt.