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Veröffentlicht am 13. August 2014

Anpassung der Verordnung über Risikoaktivitäten

Bern, 13.8.2014 - Die Verordnung über das Bergführerwesen und Anbieten weiterer Risikoaktivitäten muss in einem Punkt revidiert werden, damit ein schweizweit einheitlicher Vollzug möglich ist.