Anpassung der Verordnung über Risikoaktivitäten
Bern, 13.8.2014 - Die Verordnung über das Bergführerwesen und Anbieten weiterer Risikoaktivitäten muss in einem Punkt revidiert werden, damit ein schweizweit einheitlicher Vollzug möglich ist.
Bern, 13.8.2014 - Die Verordnung über das Bergführerwesen und Anbieten weiterer Risikoaktivitäten muss in einem Punkt revidiert werden, damit ein schweizweit einheitlicher Vollzug möglich ist.