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Veröffentlicht am 25. Juni 2014

Bundesrat beschliesst Änderung der Stilllegungs- und Entsorgungsfondsverordnung

Bern, 25.6.2014 - Die finanziellen Mittel für die Stilllegung der Kernanlagen und die Entsorgung der radioaktiven Abfälle müssen von den Betreibern der Kernanlagen zeitgerecht und in ausreichender Höhe bereit gestellt werden. Um dies sicherzustellen, hat der Bundesrat heute eine Revision der Stilllegungs- und Entsorgungsfondsverordnung (SEFV) beschlossen. Er passt darin die Berechnungsgrundlagen für die jährlichen Beiträge an, welche die Betreiber in den Stilllegungsfonds für Kernanlagen und den Entsorgungsfonds für Kernkraftwerke einzahlen müssen. Neu wird zudem ein Sicherheitszuschlag von 30 % auf die berechneten Stilllegungs- und Entsorgungskosten erhoben. Die neuen Regeln treten per 1. Januar 2015 in Kraft.