Botschaft zur allgemeinen Volksinitiative verabschiedet
Bern, 31.5.2006 - Der Bundesrat hat die Botschaft über eine Volksrechtsreform verabschiedet. Es geht um die Einführung der allgemeinen Volksinitiative, wie sie Volk und Stände am 9. Februar 2003 beschlossen hatten. Dieses neue Recht erlaubt es, nicht nur Änderungen der Bundesverfassung anzuregen, sondern auch Gesetzesänderungen. Ziel des Bundesrats ist es, die allgemeine Volksinitiative in ihrer Anwendung einfach, überblickbar und ver-ständlich auszugestalten.