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Veröffentlicht am 20. Mai 2014

Gewässerraum im Landwirtschaftsgebiet: Bund und Kantone legen Vorgehen fest

Bern, 20.5.2014 - Bis Ende 2018 müssen die Kantone entlang von Gewässern Gebiete festlegen, die dem Gewässer- und Hochwasserschutz dienen. Nachdem 2013 bereits das Merkblatt zum „dicht überbauten Gebiet“ verabschiedet werden konnte, haben die Bundesämter für Umwelt (BAFU), Landwirtschaft (BLW) und Raumentwicklung (ARE), die Bau-, Planungs- und Umweltdirektorenkonferenz (BPUK) sowie die Konferenz der kantonalen Landwirtschaftsdirektoren (LDK) nun das Merkblatt „Gewässerraum und Landwirtschaft“ erarbeitet.