Keine weitere Verbreitung der AHV-Versichertennummer
Bern, 16.4.2014 - Der EDÖB nimmt davon Kenntnis, dass der Bundesrat heute im Rahmen der Modernisierung des Zivilstandsregisters und des Grundbuchs und der damit erforderlichen Änderung des Zivilgesetzbuches beschlossen hat, dass das Grundbuch künftig gestützt auf die AHV-Versichertennummer geführt wird. Weitere Projekte für den Einsatz der AHV-Versichertennummer als universellen Personenidentifikator sind in Vorbereitung.