Bundesrat setzt Höchstzahlen für Arbeitskräfte ausserhalb der EU/EFTA fest
Bern, 29.11.2013 - Der Bundesrat hat am Freitag entschieden, die Höchstzahlen für gut qualifizierte Arbeitskräfte aus Ländern ausserhalb der EU/EFTA und für Dienstleistungserbringer aus der EU-/EFTA für nächstes Jahr unverändert zu belassen. Zudem wird im Rahmen der Missbrauchsbekämpfung der Datenaustausch zwischen den Vollzugsbehörden der Arbeitslosenversicherung und den Migrationsbehörden geregelt.