Personenfreizügigkeit mit Kroatien: Ergebnis der Verhandlungen geht in Vernehmlassung
Bern, 28.8.2013 - Die Personenfreizügigkeit zwischen der Schweiz und der EU soll künftig auch für Kroatien gelten. Allerdings wird der Arbeitsmarkt gegenüber Kroatinnen und Kroaten schrittweise geöffnet: Während insgesamt zehn Jahren hat die Schweiz die Möglichkeit, die Zuwanderung von kroatischen Arbeitnehmenden einseitig zu beschränken. Dies ist das im Zusatzprotokoll III festgehaltene Ergebnis der Verhandlungen zwischen der Schweiz und der EU. Der Bundesrat hat heute von diesem Ergebnis Kenntnis genommen und eröffnet das Vernehmlassungsverfahren, das bis zum 28.11.2013 dauert.