GVO-Anbau: Bundesrat schickt Koexistenzregelung in die Vernehmlassung
Bern, 30.1.2013 - Gentechnisch veränderte Sorten (GVO-Sorten) bieten heute der Schweizer Landwirtschaft keinen offenkundigen Vorteil. Ihre künftige Verwendung darf indessen nicht ausgeschlossen werden. Die vom Parlament beschlossene Verlängerung des GVO-Moratoriums soll laut Bundesrat genutzt werden, um eine Regelung für diesen Bereich auszuarbeiten. Am 30. Januar 2013 hat die Landesregierung die Vernehmlassung über die gesetzgeberischen Änderungen eröffnet, die für eine Regelung der Koexistenz zwischen konventionellen und GVO-Kulturen erforderlich sind.