UVEK revidiert Herkunftsnachweis-Verordnung
Bern, 22.10.2012 - Die Verordnung des UVEK über den Nachweis der Produktionsart und der Herkunft von Elektrizität wird revidiert. Kraftwerke, die höchstens 50 Stunden pro Jahr in Betrieb stehen (z.B. Notstromgruppen), werden von der Erfassungspflicht für Herkunftsnachweise und den damit verbundenen Kosten befreit. Die revidierte Verordnung tritt per 1. Januar 2013 in Kraft.