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Veröffentlicht am 17. Oktober 2012

Bundesrat setzt erste Bestimmungen der aktuellen Bahnreform in Kraft

Bern, 17.10.2012 - Der Bundesrat hat beschlossen, die Inhalte des zweiten Teilschritts der Bahnreform 2 ("Bahnreform 2.2") gestaffelt in Kraft zu setzen. Per 1. Dezember 2012 treten zunächst verschiedene Bestimmungen in Kraft, welche primär das Schwarzfahren erschweren sollen. Der Hauptteil der Reformvorlage, der insbesondere neue Bestimmungen zur Interoperabilität und zur Sicherheit sowie zum Wettbewerb im regionalen Personenverkehr umfasst, soll Mitte 2013 in Kraft treten. Die Alkoholgrenzwerte auf Gewässern sollen ab Anfang 2014 verbindlich sein.