Gleichstellung altrechtlicher Wohnbauten ausserhalb der Bauzonen
Bern, 10.10.2012 - Der Bundesrat hat heute eine Teilrevision der Raumplanungsverordnung beschlossen und zusammen mit der Teilrevision des Raumplanungsgesetzes vom 23. Dezember 2011 auf den 1. November 2012 in Kraft gesetzt. Damit werden landwirtschaftliche und nichtlandwirtschaftliche Wohnbauten aus der Zeit vor 1972 einer einheitlichen Regelung unterstellt. Zudem werden die Voraussetzungen für den Transport von Wärmeenergie aus Landwirtschaftsbetrieben in die Bauzonen angepasst.