Nichtwiederausfuhr-Erklärungen: Anpassung der Kriegsmaterialverordnung
Bern, 10.10.2012 - Der Bundesrat hat am 10. Oktober 2012 die Anpassung der Kriegsmaterialverordnung im Bereich der Nichtwiederausfuhr-Erklärungen gutgeheissen. Damit werden die bisherige Praxis und die vom Bundesrat 2006 beschlossenen Bestimmungen der Nichtwiederausfuhr-Erklärungen in der Kriegsmaterialverordnung verankert.Die neuen Bestimmungen treten am 1. November 2012 in Kraft. Gleichzeitig hat der Bundesrat eine Stellungnahme zu Handen der Geschäftsprüfungskommission des Nationalrats verabschiedet.