Einführung des Neuen Rechnungsmodells in der Bundesverwaltung
Bern, 5.4.2006 - Der Voranschlag 2007 und der Finanzplan 2008 - 2010 werden dem Parlament erstmals nach der Methodik des Neuen Rechnungsmodells (NRM) vorgelegt. Die Eidg. Räte haben dazu in der Herbstsession 2005 das neue Finanzhaushaltgesetz verabschiedet, das gemeinsam mit der heute vom Bundesrat verabschiedeten neuen Finanzhaushaltverordnung per 1. Mai 2006 in Kraft gesetzt wird. Das NRM verbessert zum einen die Transparenz über die Entscheide, die durch die politischen Behörden zu treffen sind. Damit wird das Parlament bei der Ausübung seiner Budgethoheit wirkungsvoll unterstützt. Zum andern schafft das NRM auf der Ebene der Verwaltungs- und Betriebsführung die Voraussetzungen für einen effizienten Einsatz der zur Verfügung stehenden finanziellen, personellen und informatikseitigen Ressourcen.