Zum Hauptinhalt springen

Veröffentlicht am 3. Juni 1998

Regelung der Xenotransplantation: Bundesrat verabschiedet Botschaft

Bern, 3.6.1998 - Der Bundesrat will die bestehende Regelung über die Xenotransplantation verschärfen, um den bestehenden Risiken und Unsicherheiten im Bereich des Infektionsschutzes Rechnung zu tragen. Die Übertragung von tierischen Organen, Geweben und Zellen auf den Menschen soll grundsätzlich verboten werden. Dabei handelt es sich nicht um ein absolutes Verbot. Ausnahmsweise sollen klinische Versuche und die Übertragung von tierischen Geweben oder Zellen, bei denen ein Infektionsrisiko für die Bevölkerung ausgeschlossen werden kann, möglich sein. In diesen Fällen ist eine Bewilligungspflicht vorgesehen. Der Bundesrat hat eine entsprechende Botschaft zuhanden des Parlaments verabschiedet.