Die Steuerbefreiung des Feuerwehrsoldes gilt ab 2013
Bern, 22.11.2011 - Der Bundesrat hat beschlossen, das Bundesgesetz über die Steuerbefreiung des Feuerwehrsoldes auf den 1. Januar 2013 in Kraft zu setzen. Der Sold für Milizfeuerwehrleute ist somit künftig bis zu einer gewissen Obergrenze steuerfrei. National- und Ständerat hatten das Gesetz am 17. Juni 2011 verabschiedet.