Das gesamte Verjährungsrecht soll vereinheitlicht werden; Bundesrat schickt Teilrevision des OR in die Vernehmlassung
Bern, 31.8.2011 - Der Bundesrat will die Verjährungsfristen im Haftpflichtrecht verlängern, damit auch bei Spätschäden Schadenersatzansprüche geltend gemacht werden können. Darüber hinaus will er im Interesse der Rechtssicherheit das gesamte Verjährungsrecht im Privatrecht vereinheitlichen. Er hat am Mittwoch die Vernehmlassung zu einer entsprechenden Revision des Obligationenrechts (OR) eröffnet.