Suizidhilfe: Stärkung des Rechts auf Selbstbestimmung; Bundesrat fördert weiterhin Suizidprävention und Palliative Care
Bern, 29.6.2011 - Der Bundesrat hat am Mittwoch entschieden, auf eine ausdrückliche Regelung der organisierten Suizidhilfe im Strafrecht zu verzichten. Er ist zum Schluss gekommen, dass eine Gesetzesänderung verschiedene Nachteile mit sich bringen würde. Die Landesregierung will aber die Suizidprävention und Palliative Care weiter fördern, um die Anzahl der Suizide zu verringern. Das gesamte Massnahmenpaket soll zur Stärkung des Selbstbestimmungsrechts beitragen.