Verlängerung des Impulsprogramms für familienergänzende Kinderbetreuung: Verordnungsänderung
Bern, 10.12.2010 - Das Parlament hat im Oktober 2010 beschlossen, die Geltungsdauer des Bundesgesetzes über Finanzhilfen für familienergänzende Kinderbetreuung um 4 Jahre zu verlängern sowie eine gesetzliche Grundlage für die finanzielle Unterstützung von Projekten mit Innovationscharakter zu schaffen. Der Bundesrat hat die entsprechende Verordnungsänderung verabschiedet.