Zum Hauptinhalt springen

Veröffentlicht am 3. Dezember 2010

Änderungen bei medizinischen Leistungen und Mitteln und Gegenständen beschlossen

Bern, 3.12.2010 - Das Eidgenössische Departement des Innern hat verschiedene Änderungen der Krankenpflege-Leistungsverordnung (KLV) beschlossen, die auf Anfang 2011 in Kraft treten. Darunter befinden sich tiefere Höchstvergütungbeträge für Inkontinenzprodukte sowie Blutzuckermessgeräte und -teststreifen. Neu wird zudem die Impfung gegen Humane Papillomaviren (HPV) bei Mädchen und jungen Frauen bis zum 26. Altersjahr übernommen.