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Veröffentlicht am 17. Februar 2010

Verlängerung des Impulsprogramms für familienergänzende Kinderbetreuung: Botschaft verabschiedet

Bern, 17.2.2010 - Der Bundesrat hat angesichts der positiven Vernehmlassungsergebnisse eine Botschaft verabschiedet, in der die Verlängerung der Geltungsdauer des Bundesgesetzes über Finanzhilfen für familienergänzende Kinderbetreuung um vier Jahre vorgeschlagen wird. Der Bundesrat ist der Ansicht, dass das Impulsprogramm auf jenen Bereich fokussiert werden soll, der die Unterstützung des Bundes am dringendsten benötigt: die Betreuung von Kindern im Vorschulalter. Eine neue Evaluationsstudie des Programms belegt die Nachhaltigkeit von Betreuungseinrichtungen, die mit Finanzhilfen des Bundes aufgebaut wurden.