Bundesrat verabschiedet Verordnungen zur Bahnreform - Weitere Entscheide zur SBB AG
Bern, 25.11.1998 - Der Bundesrat setzt eine Reihe von neuen oder revidierten Verordnungen zur Bahnreform auf den 1. Januar 1999 in Kraft. Damit werden die auf Gesetzesstufe vom Parlament beschlossenen Grundsätze der Bahnreform weiter konkretisiert. Weiter hat der Bundesrat den Uebergang von Grundstückrechten auf die neue SBB AG geregelt. Im Sinn eines Zwischenentscheides zu den künftigen SBB-Statuten wurden weiter Rechte und Pflichten der Unternehmensorgane festgelegt. Mit den Aufgaben der externen Revisionsstelle für die künftige Unternehmung „Schweizerische Bundesbahnen SBB“ wurde ATAG Ernst & Young betraut.