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Veröffentlicht am 27. November 2009

Verbesserte Sicherheitsbestimmungen bei Ordonnanzwaffen

Bern, 27.11.2009 - Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom Freitag die Bestimmungen über Ordonnanzwaffen in zwei Verordnungen angepasst. Die Änderungen treten auf den 1. Januar 2010 in Kraft. Damit werden verbesserte Hinterlegungsmöglichkeiten der persönlichen Waffe geschaffen. Zudem werden eine Meldepflicht für potenzielle Gefahren bei Armeeangehörigen und die Waffenerwerbsscheinpflicht bei der Überlassung der Waffe zu Eigentum eingeführt sowie Massnahmen bei Leihwaffen getroffen. An der Heimabgabe der persönlichen Waffe hält der Bundesrat fest.