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Veröffentlicht am 4. November 2009

Personenfreizügigkeit: Optimierter Vollzug der flankierenden Massnahmen

Bern, 4.11.2009 - Der Bundesrat hat am 4. November 2009 eine Änderung der Verordnung über die in die Schweiz entsandten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer (EntsV) gutgeheissen. Diese Änderungen sind vom Bundesrat im Hinblick auf die Abstimmung vom 8. Februar 2009 über die Weiterführung des Freizügigkeitsabkommens (FZA) und dessen Ausdehnung auf Rumänien und Bulgarien angekündigt worden. Sie sollen die Wirksamkeit der flankierenden Massnahmen zum freien Personenverkehr weiter stärken und den Vollzug optimieren.