Zum Hauptinhalt springen

Veröffentlicht am 30. Juni 2009

Ruander wird nicht ausgeliefert; Strafübernahmeersuchen an die Schweiz möglich

Bern, 30.6.2009 - Die Schweiz liefert einen ruandischen Staatsangehörigen, der von seinem Heimatstaat wegen Völkermord und Kriegsverbrechen gesucht wird, nicht aus. Eine Auslieferung ist wegen der Situation der Menschenrechte und wegen den nur ungenügend begründeten Verdachtsmomenten nicht möglich, wie das Bundesamt für Justiz (BJ) der Botschaft von Ruanda in einer diplomatischen Note mitgeteilt hat. Ruanda kann aber die Schweiz darum ersuchen, die Strafverfolgung gegen die gesuchte Person zu übernehmen.