Ruander wird nicht ausgeliefert; Strafübernahmeersuchen an die Schweiz möglich
Bern, 30.6.2009 - Die Schweiz liefert einen ruandischen Staatsangehörigen, der von seinem Heimatstaat wegen Völkermord und Kriegsverbrechen gesucht wird, nicht aus. Eine Auslieferung ist wegen der Situation der Menschenrechte und wegen den nur ungenügend begründeten Verdachtsmomenten nicht möglich, wie das Bundesamt für Justiz (BJ) der Botschaft von Ruanda in einer diplomatischen Note mitgeteilt hat. Ruanda kann aber die Schweiz darum ersuchen, die Strafverfolgung gegen die gesuchte Person zu übernehmen.