Zum Hauptinhalt springen

Veröffentlicht am 18. Dezember 2008

Temporärarbeiter durch flankierende Massnahmen geschützt

Bern, 18.12.2008 - Die Temporärarbeit hat von 1990 bis 2006 von 0,7% auf 1,9% deutlich zugenommen. Der Schutz der Temporärarbeiter ist durch die Bestimmungen des Arbeitsvermittlungsgesetzes aber gewährleistet. Durch die erhöhten Kontrollen im Rahmen der flankierenden Massnahmen wird zudem sichergestellt, dass die Lohn- und Arbeitsbedingungen eingehalten werden. Dies das Fazit eines SECO-Berichts zur Situation im Personalverleih.