Besteuerung internationaler Sportverbände mit Sitz in der Schweiz - Bewährtes bewahren
Bern, 5.12.2008 - Internationale Sportverbände sind für die direkte Bundessteuer grundsätzlich steuerpflichtig. Gestützt auf ihre Auslegung von Art. 56 lit. g DBG haben verschiedene kantonale Steuerbehörden die internationalen Sportverbände mehrheitlich von der direkten Bundessteuer befreit. Der Bundesrat heisst diese während vielen Jahren entwickelte Praxis der Kantone gut.