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Veröffentlicht am 23. September 2002

Waffenhandel stärker kontrollieren - Erwerbsschein auch für Handel unter Privaten - Revision des Waffengesetzes geht in die Vernehmlassung

Bern, 23.9.2002 - Wer künftig eine Waffe erwerben will, muss dazu bei den zuständigen kantonalen Behörden einen Waffenerwerbsschein beantragen. Damit wird der Unterschied zwischen dem privaten und dem professionellen Handel aufgehoben. Zudem werden Soft Air Guns und Imitationswaffen dem Waffengesetz unterstellt. Dies sieht die Revision des Waffengesetzes vor, die am Freitag in die Vernehmlassung geschickt wurde.