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Veröffentlicht am 3. Dezember 2004

Inkrafttreten des Bundesgesetzes über die elektronische Signatur

Biel-Bienne, 3.12.2004 - Ab Anfang des nächsten Jahres werden elektronische Signaturen den handschriftlichen Unterschriften gleichgestellt. Der Bundesrat hat die ausführende Verordnung zum Bundesgesetz über die elektronische Signatur verabschiedet und das Datum des Inkrafttretens für das Gesetz auf den 1. Januar 2005 festgesetzt. Die neuen Bestimmungen werden bis dahin noch durch die technischen und administrativen Vorschriften des Bundesamtes für Kommunikation (BAKOM) ergänzt.