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Veröffentlicht am 19. November 2004

Neuerungen bei den politischen Rechten – Vernehmlassung eingeleitet

Bern, 19.11.2004 - Mit der "allgemeinen Volksinitiative" können inskünftig in der Schweiz sowohl Verfassungs- als auch Gesetzesänderungen angeregt werden. Das 2003 gutgeheissene zusätzliche Volksrecht soll nun in einem Gesetz präzisiert werden. Gleichzeitig sind einige Vereinfachungen bei den Nationalratswahlen vorgesehen. Der Bundesrat hat die Bundeskanzlei ermächtigt, bis 28. Februar 2005 bei Kantonen, Parteien und Verbänden eine Vernehmlassung über die Neuerungen durchzuführen.