15. Tätigkeitsbericht
Bern, 30.6.2008 - Die Einführung biometrischer Daten in Ausweisen, der Datenschutz im Rahmen der Schengen-Evaluation, der Einsatz von Überwachungsgeräten an der Schweizer Grenze, die Probleme und Lösungsansätze rund um die Videoüberwachung, die Massnahmen gegen den Hooliganismus, die Dopingbekämpfung auf internationaler Ebene, die Bearbeitung von Personendaten durch Krankenkassen – dies sind einige der Bereiche, die den Eidgenössischen Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragten im letzten Jahr beschäftigten. In seinem 15. Tätigkeitsbericht, der den Zeitraum von 1. April 2007 bis 31. März 2008 umfasst, unterstreicht der Beauftragte ausserdem, dass die Bekämpfung von Urheberrechtsverletzungen in Internet-Tauschbörsen unter Wahrung des Persönlichkeitsschutzes zu erfolgen hat; er führt die Bedingungen aus, unter welchen so genannte «schwarze Listen» angelegt werden dürfen; er weist auf die Problematik im Umgang mit Handelsregisterdaten hin und gibt Ratschläge für die Verwendung der Internettelefonie. Der EDÖB betont, dass sich Drogen- und Alkoholtests bei Angestellten des öffentlichen Verkehrs nach den konkreten Sicherheitserfordernissen zu richten haben, und berichtet schliesslich über die erste Erfahrungen mit dem Öffentlichkeitsprinzip, das für die Bundesverwaltung seit dem 1. Juli 2006 gilt.