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Veröffentlicht am 21. November 2007

Obligatorische Krankenpflegeversicherung: Anpassungen bei verschiedenen Leistungen

Bern, 21.11.2007 - Das Eidgenössische Departement des Innern (EDI) hat verschiedene Änderungen der Krankenpflege-Leistungsverordnung (KLV) beschlossen, welche am 1. Januar 2008 in Kraft treten. Künftig werden die Kosten der Impfung von Mädchen und jungen Frauen gegen Humane Papillomaviren (HPV), der Hauptursache von Gebärmutterhalskrebs, von der Krankenversicherung übernommen, sofern die Impfungen im Rahmen von kantonalen Programmen erfolgen. Bei der Früherkennung von Brustkrebs bei Frauen (Mammographie) wird die heute gültige Regelung leicht angepasst und um zwei Jahre verlängert.