Die Freisetzung umweltgefährdender Organismen wird neu geregelt
Bern, 22.12.2005 - Welche Anforderungen müssen erfüllt sein für Freisetzungsversuche mit gentechnisch veränderten Organismen (GVO) oder pathogenen Organismen? Welche für das Inver-kehrbringen? Wie kann die Verbreitung so genannt invasiver Pflanzen wie Ambrosia ver-hindert werden? Diese Fragen klärt die revidierte Freisetzungsverordnung, welche das UVEK in die Anhörung schickt. Die Verordnung ist ein wichtiges Element der Umsetzung des neuen Gentechnikgesetzes.