Tiefere Wertlimite für die Befreiung von der Mehrwertsteuer bei Ausfuhr im Reiseverkehr
Bern, 26.4.2007 - Touristen und alle übrigen Personen mit Wohnsitz im Ausland dürfen die Mehrwertsteuer auf privaten, zum Export bestimmten Einkäufen neu bereits ab einem Einkaufsbetrag von 300 Franken (bisher 400 Franken) zurückverlangen. Das Eidg. Finanzdepartement hat die so genannte Wertlimite für die Steuerbefreiung von Privatgegenständen, die im Reiseverkehr ausgeführt werden, auf den 1. Mai um 100 Franken gesenkt.