Wie weiter in der Asyl- und Ausländerpolitik? - Der Bundesrat hat das Vernehmlassungsverfahren zu den Ausführungsbestimmungen zum neuen Ausländer- und Asylgesetz eröffnet
Bern, 28.3.2007 - Nachdem einzelne Bereiche des revidierten Asylgesetzes bereits auf den 1. Januar 2007 in Kraft getreten sind, sollen die restlichen Bestimmungen des Asylgesetzes sowie das neue Ausländergesetz am 1. Januar 2008 eingeführt werden. Die wesentlichen Bestimmungen des neuen Ausländergesetzes und des Asylgesetzes werden damit erst ab dem 1.1.2008 greifen. Die entsprechenden Verordnungen werden ebenfalls am 1.1.2008 in Kraft treten. Mit der konsequenten Durchsetzung dieser Gesetze und Verordnungen wird die Schweiz eine verantwortungsvolle Ausländer- und Asylpolitik betreiben und Missbräuche konsequent bekämpfen können. Der Bundesrat hat das Vernehmlassungsverfahren für die notwendigen Verordnungsanpassungen bei den Kantonen, Parteien sowie interessierten Organisationen eröffnet.