Änderung der Betäubungsmittelverordnung als Folge der Assoziierung der Schweiz an Schengen
Bern, 31.1.2007 - Der Bundesrat hat eine Änderung der Betäubungsmittelverordnung verabschiedet, welche die Regelungen der Ein- und Ausfuhr von betäubungsmittelhaltigen Medikamenten durch kranke Reisende den Anforderungen des Schengen/Dublin-Assoziierungsabkommen anpasst. Die Schweiz hat beide Assoziierungsabkommen am 20. März 2006 ratifiziert. Als Folge der Ratifizierung musste zuerst das Betäubungsmittelgesetz geändert werden. Die vorliegende Verordnungsänderung regelt nun die Einzelheiten: Patienten oder Patientinnen erhalten in Zukunft auf Anfrage vom verschreibenden Arzt eine im gesamten Schengener Raum identische Bescheinigung, welche die Mitnahme betäubungsmittelhaltiger Medikamente in den Schengener Raum ermöglicht.