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Veröffentlicht am 22. Mai 2024

Verordnung über Massnahmen gegenüber der Demokratischen Republik Kongo

Bern, 22.5.2024 - Das Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung WBF hat am 21. Mai 2024 den Anhang 2 der Verordnung über Massnahmen gegenüber der Demokratischen Republik Kongo angepasst. Sechs natürliche Personen wurden aus dem Anhang 2 gestrichen, da diese bereits im Anhang 1 gelistet sind. Ein bestehender Eintrag wurde zudem im Anhang 1 korrigiert. Die Massnahmen treten am 22. Mai 2024 um 18:00 Uhr in Kraft.