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Veröffentlicht am 14. Februar 2024

Jugendliche dürfen neu im Rahmen von beruflichen Eingliederungsmassnahmen gefährliche Arbeiten ausführen

Bern, 14.2.2024 - Neu dürfen gefährliche Arbeiten im Rahmen von Massnahmen zur Eingliederung in den Arbeitsmarkt auch von Jugendlichen ab 15 Jahren ausgeführt werden. Um einem in der Praxis bestehenden Bedürfnis nachzukommen, hat der Bundesrat am 14. Februar 2024 eine entsprechende Änderung der Verordnung 5 zum Arbeitsgesetz (ArGV 5) verabschiedet. Somit sind solche Arbeiten nun unter bestimmten Voraussetzungen erlaubt. Die Änderung tritt am 1. April 2024 in Kraft.