Sicherheitsmerkmale auf Arzneimittelpackungen sollen freiwillig sein
Bern, 02.09.2026 — Sicherheitsmerkmale auf den Medikamentenverpackungen können verhindern, dass gefälschte Arzneimittel in den legalen Verkauf gelangen. Das Heilmittelgesetz sieht vor, dass solche Sicherheitsmerkmale freiwillig angebracht und überprüft werden. Bei Bedarf kann der Bundesrat die obligatorische Anbringung und Überprüfung vorschreiben. Da der Bundesrat an einer freiwilligen Lösung festhalten will, beantragt er, die Motion Ettlin (22.3859), die ein Obligatorium verlangt, in diesem Punkt abzuschreiben.
Um gefälschte Arzneimittel zu erkennen, können Erkennungsmerkmale und Sicherheitsvorrichtungen auf Arzneimittelverpackungen angebracht werden. Anhand dieser Erkennungsmerkmale in Form eines 2D Datamatrixcodes, der einem QR-Code ähnelt, kann jede Packung eindeutig identifiziert werden. Die Sicherheitsvorrichtungen wie Klebesiegel zeigen zudem, ob eine Verpackung bereits geöffnet oder manipuliert wurde.
Anders als in der EU ist in der Schweiz das Anbringen und die Überprüfung solcher Sicherheitsmerkmale im Heilmittelgesetz nicht als obligatorisch vorgesehen. Dies, weil bisher keine für den Schweizer Markt bestimmten gefälschten Produkte in den legalen Vertriebsketten entdeckt wurden. Arzneimittelfälschungen werden insbesondere ausserhalb der offiziellen Vertriebskanäle vertrieben. Das Gesetz sieht aber vor, dass der Bundesrat bei Bedarf die Anbringung und Überprüfung solcher Sicherheitsmerkmale vorschreiben und in einer Verordnung entsprechend regeln kann.
Im Auftrag des Parlaments (22.3859 | Masterplan zur digitalen Transformation im Gesundheitswesen. Nutzung von gesetzlichen Standards und bestehenden Daten | Geschäft | Das Schweizer Parlament) hat der Bundesrat eine solche obligatorische Lösung geprüft und die entsprechende Verordnung in die Vernehmlassung geschickt. Die Mehrheit der betroffenen Akteure äusserte sich dabei kritisch, forderte zahlreiche Ausnahmeregelungen oder lehnte das Obligatorium ganz ab. Häufig genannte Gründe sind zusätzlicher administrativer Aufwand, höhere Kosten und damit auch mögliche Risiken für die Versorgungssicherheit.
Aufgrund der breiten Ablehnung beantragt der Bundesrat dem Parlament, die Motion in diesem Punkt abzuschreiben. Er beabsichtigt, das Anbringen und die Überprüfung von Sicherheitsmerkmalen in der Verordnung freiwillig zu belassen. Ein Obligatorium kann zu einem späteren Zeitpunkt erneut geprüft werden, falls sich die Situation in Bezug auf gefälschte Arzneimittel in den legalen Vertriebskanälen ändert.