Bundesrat genehmigt Anpassungen der Innosuisse-Beitragsverordnung
Bern, 04.11.2026 — Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 4. November 2026 die vom Verwaltungsrat von Innosuisse vorgeschlagenen Änderungen der Beitragsverordnung genehmigt. Die Revision vereinfacht Verfahren und schafft mehr Flexibilität bei der Ausgestaltung der Förderangebote. Die Änderungen treten am 1. Januar 2027 in Kraft.
Mit der Revision kann Innosuisse ihre Förderangebote noch besser auf die Bedürfnisse von Unternehmen, Start-ups und weiteren Akteuren der Schweizer Innovationslandschaft ausrichten. Insbesondere werden die internationalen Unterstützungsangebote für Start-ups in das bestehende Coaching-Programm integriert und die Voraussetzungen geschaffen, um Coaching- und Mentoring-Angebote flexibler weiterzuentwickeln. Zudem werden die Anforderungen in Bezug auf ethische Grundsätze sowie die Forschungs- und Wissenssicherheit klarer geregelt. Weitere Anpassungen dienen der Vereinfachung von Abläufen und der Qualitätssicherung in der Innovationsförderung.
Die Änderungen haben keine Auswirkungen auf das Fördervolumen von Innosuisse.
Innosuisse wird die Antragstellenden und weitere betroffene Akteure rechtzeitig über die konkreten Änderungen und deren Umsetzung informieren.