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MedienmitteilungVeröffentlicht am 12. August 2026

Bundesrat verabschiedet Botschaft zum Rechtshilfevertrag mit Singapur

Bern, 12.08.2026 — Die Schweiz und Singapur wollen bei der Bekämpfung der internationalen Kriminalität enger zusammenarbeiten. Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 12. August 2026 die Botschaft zu einem bilateralen Rechtshilfevertrag in Strafsachen mit Singapur verabschiedet. Der Vertrag soll die Zusammenarbeit zwischen den beiden Ländern im Bereich der internationalen Rechtshilfe vereinfachen und beschleunigen.

Schon heute arbeiten die Schweiz und Singapur bei der Aufdeckung und der Verfolgung von Straftaten zusammen – dabei stützen sie sich auf ihr jeweiliges nationales Recht. An seiner Sitzung vom 12. August 2026 hat der Bundesrat die Botschaft zu einem bilateralen Rechtshilfevertrag zuhanden des Parlaments verabschiedet. Der Vertrag schafft eine völkerrechtliche Grundlage damit die Strafverfolgungsbehörden beider Länder zusammenarbeiten können und stärkt so die Bekämpfung der internationalen Kriminalität.

Da beide Länder über bedeutende Finanzplätze verfügen, ist eine gute Zusammenarbeit zwischen den Staaten im Bereich der internationalen Rechtshilfe ein wichtiger Schritt, insbesondere bei der Verfolgung und Bestrafung von Wirtschafts- und Finanzkriminalität sowie von Geldwäscherei. Der neue Rechtshilfevertrag erleichtert diese Kooperation, indem er unter anderem formale Hindernisse abbaut. So anerkennt Singapur künftig schweizerische Staatsanwaltschaften als zuständige Behörden für Kontosperrungen und Einziehungen. Dadurch können schweizerische Ersuchen effizienter vollzogen werden als bisher.

Auf elektronischem Weg um Rechtshilfe ersuchen

Der Rechtshilfevertrag legt zudem Bedingungen fest, die erfüllt sein müssen, damit Rechtshilfe gewährt werden kann. Er schreibt insbesondere vor, welche Angaben ein Ersuchen enthalten muss und welche Behörde für die Bearbeitung zuständig ist. Zudem enthält das Abkommen eine Bestimmung, welche die elektronische Übermittlung von Rechtshilfeersuchen ermöglicht.

Weiter werden die Gründe für die Verweigerung der Rechtshilfe im Rechtshilfevertrag abschliessend aufgeführt. Beispielsweise kann die Schweiz die Gewährung der Rechtshilfe verweigern, wenn das Strafverfahren in Singapur die Anforderungen der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) nicht erfüllt. Auch wird die Schweiz nur Strafverfahren unterstützen, bei denen die Todesstrafe oder Körperstrafen ausgeschlossen werden können. Darüber hinaus haben die Staaten vereinbart, dass die Zusammenarbeit unter dem Vorbehalt des nationalen Rechts steht. Dies gilt insbesondere auch bei der Verfolgung von Steuerstraftaten.

Der Rechtshilfevertrag mit Singapur tritt in Kraft, sobald in beiden Staaten die nach dem jeweiligen Recht erforderlichen Voraussetzungen erfüllt sind. In der Schweiz muss das Parlament den Vertrag genehmigen. Der Vertrag ist, wie bei solchen Abkommen üblich, dem fakultativen Referendum unterstellt.

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