Jugendurlaub soll auf zwei Wochen verlängert werden
Bern, 19.06.2026 — Der Bundesrat will den Jugendurlaub stärken. Jugendliche und junge Erwachsene unter 30 Jahren sollen künftig zwei statt nur eine Woche unbezahlten Urlaub nehmen können, um sich ehrenamtlich in der ausserschulischen Kinder- und Jugendarbeit zu engagieren. Neu soll dies zudem nicht nur innerhalb von Vereinen möglich sein, sondern auch in der offenen Kinder- und Jugendarbeit. An seiner Sitzung vom 19. Juni 2026 hat der Bundesrat die Ergebnisse der Vernehmlassung zur Kenntnis genommen und die Botschaft zur Änderung des Obligationenrechts (OR) verabschiedet.
Das ehrenamtliche Engagement von Jugendlichen und jungen Erwachsenen ist eine wichtige Stütze für die ausserschulische Kinder- und Jugendarbeit in der Schweiz. Heute haben Lernende und Arbeitnehmende unter 30 Jahren Anspruch auf eine Woche unbezahlten Urlaub pro Jahr. Im Rahmen des sogenannten Jugendurlaubs übernehmen sie Leitungs-, Beratungs- oder Betreuungsaufgaben unter anderem in Sport- und Musikvereinen oder im Gesundheitswesen. Ausgeschlossen sind Tätigkeiten in kommerziellen Organisationen.
Um diesen Jugendurlaub zu stärken, hat der Bundesrat im Auftrag des Parlaments (Motionen 23.3734 Schneider Schüttel und 23.3735 Riniker) entsprechende Änderungsvorschläge des Obligationenrechts in die Vernehmlassung geschickt. Junge Menschen unter 30 Jahren sollen künftig zwei statt nur eine Woche pro Jahr unbezahlten Jugendurlaub nehmen können. Zudem soll der Jugendurlaub in Zukunft nicht nur innerhalb von Vereinen und Organisationen, sondern auch für die offene Kinder- und Jugendarbeit in Anspruch genommen werden können. Wer sich also beispielsweise in einem Jugendzentrum engagieren will, soll ebenfalls Jugendurlaub beantragen können. An seiner Sitzung vom 19. Juni 2026 hat der Bundesrat die Ergebnisse aus der Vernehmlassung zur Kenntnis genommen.
Nahezu alle Vernehmlassungsteilnehmenden begrüssen die Vorschläge des Bundesrates, das ehrenamtliche Engagement von Jugendlichen zu fördern. Insbesondere wurde der positive Beitrag der Freiwilligenarbeit für die Gesellschaft betont. Gestützt auf diese positiven Rückmeldungen aus der Vernehmlassung hat der Bundesrat entschieden, bei seinem ursprünglichen Vorschlag zu bleiben und die Botschaft zuhanden des Parlaments zu verabschieden. Er verzichtet auf zusätzliche Gesetzänderungen oder Massnahmen, die weit über den parlamentarischen Auftrag hinausgehen.