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MedienmitteilungVeröffentlicht am 19. September 2025

Zivilluftfahrt: Koordination von Flugzeitfenstern (Slots) verbessern

Bern, 19.09.2025 — An seiner Sitzung vom 19. September 2025 hat der Bundesrat die revidierte Verordnung über die Flugplanvermittlung und die Koordination von Flugzeitfenstern, sogenannten Slots, auf Flughäfen verabschiedet. Die neuen Massnahmen in der Slotverordnung gewährleisten einen effizienten Flugbetrieb.

Die revidierte Slotverordnung präzisiert die langjährige Praxis bei der Vergabe von Flugzeitfenstern und trägt den örtlichen Gegebenheiten mehr Rechnung. So erhalten die Landesflughäfen Genf und Zürich die Möglichkeit, bei aussergewöhnlichen Umständen wie Streiks oder ungünstigen Wetterlagen wie Bise oder Schnee kurzfristig Slots zu reduzieren, um den ordentlichen Flugbetrieb aufrechtzuerhalten. Zudem werden die Bestimmungen zur Änderung, Annullierung oder zur missbräuchlichen Mehrfachbuchung von Slots besser geregelt.

Seit 1993 existiert in der EU die Verordnung über die Flugplanvermittlung und die Koordination von Slots auf Flughäfen. Die Schweiz hat diese 2002 über das bilaterale Luftverkehrsabkommens Schweiz-EU übernommen. In der Schweiz ist auch weiterhin die Slot Coordination Switzerland (SCS), eine unabhängigen und vom Bund beauftragte Stiftung, für die Zuweisung und Koordination der Slots verantwortlich. Zudem überwacht sie, dass die erteilten Slots eingehalten werden.

Die revidierte Verordnung tritt am 1. November 2025 in Kraft. Davon betroffen sind der kommerzielle und private Zivilluftverkehr auf den Landesflughäfen Genf und Zürich.